Kai
Anmeldungsdatum: 09.04.2012 Beiträge: 40
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Verfasst am: 14.11.2012 23:29 Titel: Wann kann ich einen Versicherungsechsel anstreben? |
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Wie kann ich einen Kfz Versicherungswechsel vornehmen?
Versicherung bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres kündige.n Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen ohnehin am Ende des Jahres aus und haben eine einmonatige Kündigungsfrist. Haben Sie sich also fristgerecht von Ihrer alten Versicherung getrennt, sind Sie übergangslos ab dem 1. Januar des kommenden Jahres bei der neuen Versicherungsgesellschaft unter Vertrag. Und natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, einen Versicherungswechsel anzustreben, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen.
Habe ich vor einem Kfz-Versicherungswechsel jederzeit das Recht, zu kündigen?
Wenn Sie nach einem Kfz-Versicherungsvergleich davon überzeugt sind, in eine andere Versicherung wechseln zu wollen, dann hängt das von einigen Dingen ab. Zum einen haben Sie eine einmonatige Kündigungsfrist bei Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft. Wie eben bereits erwähnt, muss die Kündigung bis zum 30.11. des laufenden Jahres erfolgen. Zum anderen können Sie aber auch in eine andere Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie beispielsweise einen Unfall gehabt haben und somit in eine andere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurden und sich Ihr Beitrag dadurch erhöht hat. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft ihren Beitrag erhöht, die Leistungen jedoch konstant bleiben. Zu guter Letzt haben Sie noch die Möglichkeit zu kündigen, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen und dieses bei der Zulassungsstelle anmelden wollen. Dann haben Sie bei den Versicherungen freie Wahl. |
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